Krallen schneiden: Ja oder Nein?

Hunde, die sehr aktiv sind und zum Beispiel viel laufen oder buddeln, nutzen sich ihre Krallen regelmäßig ab. Ältere Hunde oder Hunde, die nicht so aktiv sind und mehr auf dem Arm ihrer Besitzer leben, als auf dem Boden, müssen in der Regel die Krallen gekürzt bekommen.

Werden die Krallen zu lang, kann das das ganze Gangbild des Hundes verändern und so Auswirkungen auf den Bewegungsapparats haben. Ein falsches Abrollen der Zehe kann zu Schmerzen führen, zudem können sich Hunde beim Kratzen selbst verletzen. Manchmal wachsen Krallen auch ein.

 

Wann und wie sollten die Krallen gekürzt werden?

In der Regel gilt: Berühren die Krallen deines Hundes beim Stehen den Boden sind sie zu lang und müssen geschnitten werden. Es gibt spezielle Krallenscheren, diese haben eine runde Schnittfläche, um gleichmäßigen Druck auszuüben. Du solltest das Pfotehalten ein paar mal üben und belohnen. Viele Hunde lassen sich nicht gerne an den Pfoten anfassen, viele sind kitzelig, deshalb sind Wiederholungen dieser Übungen sehr wichtig. Wenn dein Hund sich daran gewöhnt hat, halte die Pfote des Hundes gut mit einer Hand fest und setzen sie die Kallenschere mit der anderen Hand an einer Kralle an. Achte darauf, nicht zu viel auf einmal wegzuschneiden. Sind die Krallen hell, kann man die Blutgefäße gut sehen, bei dunklen Krallen wird das schwieriger. Fühlst du dich in dieser Situation nicht wohl, bitte deinen Tierarzt das Krallenschneiden zu übernehmen.

 

Was ist die sogenannte Wolfskralle?

Manche Hunderassen besitzen eine Wolfskralle oder Afterkralle, an der Innenseite der Hinterläufe. Das Pendant beim Menschen wäre der große Zeh. Die Wolfskralle hat keine Funktion und muss gerade deswegen besonders gepflegt werden. Beim Rennen durch den Wald oder losen Untergrund können sich Stöcke und Äste unter die Kralle setzen und Schmerzen verursachen. Diese Kralle sollte auf jeden Fall regelmäßig geschnitten werden, weil sie sonst einwachsen kann. Das Entfernen der Wolfskralle ist in Deutschland laut Tierschutzgesetz verboten.

Dr.med.vet. Karin Palmer

Tierärztin


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